Donnerstag, 17. September 2015

Donnerstag, 17.09.2015
Nachsorgetermin in Mutlangen...ich hatte vor einigen Tagen am Schlüsselbein rechts eine kleine Verdickung bemerkt...Blutabnahme beim Hausarzt war o.B., d.h. keine Tumormarker. Das CT von heute war auch o.B., bei pathologischen Veränderungen gehts wieder in die Klinik. Am Freitag muß ich nach Gmünd zum Jobcenter, die Arbeitsagentur hat mir den Geldhahn zugedreht, nach deren Auffassung bin ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen...daher Alg II(Hartz IV) beantragen. Widerspruch ist bei der Agentur eingegangen. Außerdem Beratungstermin von der DRV...bis 5.10. muss ich der DRV mitteilen, ab wann der Rentenantrag gelten soll...es gibt 2 Termine zur Auswahl. Da wirds wohl auch n Widerspruch gegen den Rentenbescheid geben...bis jetzt siehts so aus...meine Erwerbsfähigkeit ist dauernd teilweise eingeschränkt, d.h. es wird eine Teil-EM-Rente geben...erstmal den Bescheid abwarten und dann weitersehen...

1 Kommentar:

  1. Er ist ja der mitwirkungspflicht nachgekommen - nur ist er nicht rehafähig - dies hat er auch gegenüber Arbeitsagentur und DRV-Bund (die diese Reha zahlen sollte die die Agentur für Arbeit ohne mit ihm oder seinem Arzt zu sprechen über seinen Kopf hinweg beantragt hat. In unserem Unrechtsstaat ist dies zulässig - und das bei mündigen Bürgern) nachgewiesen durch ein Attest seines Arztes. Lt der Gutachterin der Agentur für Arbeit wäre damit alles geklärt... aber die Sachbearbeiterin will ihn wohl mit aller Gewalt aus der Statistik der Leistungsbezieher bekommen...

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